Sa. Nov 9th, 2024

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) stellt klar: die in Werbemitteilungen der „HappyCoins“ aufgestellte Behauptung, dieses angebliche Krypto-Asset sei von der FMA genehmigt worden und unterstehe ihrer laufenden Aufsicht, ist falsch. Die insbesondere auf transformationsmanagers.at, boerse-social.com sowie linkedin.com verbreitete Information, „FMA genehmigt HappyCoins“, entbehrt jeglicher Grundlage. Sie erweckt den falschen Anschein einer – tatsächlich nicht erfolgten – Genehmigung der FMA, sowie dass die FMA als (vorgeblich) aufsichtsrechtlich zuständige Behörde die Produkte der HappyCoins bzw. deren Einsatz oder Vertrieb aufsichtsrechtlich anerkannt oder gebilligt habe, oder gar laufend beaufsichtige. Die FMA hat daher den Anbieter zum Widerruf und zur sofortigen Löschung dieser Behauptung aufgefordert; bisher vergeblich.

Die FMA warnt daher, diese falsche Tatsachenbehauptung suggeriere in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist. Jedenfalls wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der FMA als Aufsichtsbehörde und der Qualität der Produkte der HappyCoins ein Zusammenhang bestünde.

Hinweis:

Die Digìtal Currency Services B. V., mit Sitz in Rotterdam, legt Wert auf den Hinweis, dass es sich bei den oben genannten Happy Coins nicht um den bei der niederländischen Nationalbank registrierten Crypto Dienst „happyCOINS“ (www.happycoins.com) handelt.

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